AGB's
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Stylistique by Svenja - Svenja Hildebrandt zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Stylistique by Svenja - Svenja hilderbandt und ihrem Auftraggeber zu Stande. Nachfolgend Make-up Artist genannt.
1 Geltungsbereich/Definitionen
Die AGB‘s gelten für alle Dienstleistung von Stylistique by Svenja - Svenja Hildebrandt.
1.a. Make up Artist: Der „Make up Artist“ ist die für die Leistung der Arbeit beauftragte Person, hier Svenja Hildebrandt.
1.b. Auftraggeber: Der „Auftraggeber“ ist die Person, die die Arbeit bei dem Make up Artist Svenja Hildebrandt in Auftrag gibt.
1.c. Parteien: Die „Parteien“ sind der Auftraggeber und der Make up Artist.
2. Auftragserteilung
Erst wenn der Auftraggeber eine Auftragserteilung/Buchung vornimmt und diese von dem Make up Artist bestätigt wird, wird ein Auftrag als verbindlich betrachtet. Dies gilt auch für Aufträge, die per E-Mail erteilt werden.
Eine definitive Buchung bedeutet, dass sowohl der Make-up Artist als auch der Auftraggeber verbindlich einen bestimmten Termin für den Auftrag vereinbaren. Die definitive Buchung erfolgt durch einen schriftlichen Auftragsbestätigung, die der Auftraggeber schriftlich per Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Termin als fest gebucht.
Eine Option ermöglicht es, die Dienstleistung eines Make-up Artists für einen bestimmten Termin vorübergehend zu reservieren. Diese Reservierung wird jedoch sofort ungültig, wenn eine andere Person eine feste Buchung für denselben Termin vornimmt und der optionierte Termin trotz Rückfrage beim Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht fest gebucht wird.
3. Pflichten der Vertragsparteien
3.1 Verfügbarkeit
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen, Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig für die Arbeit zur Verfügung stehen.
3.2 Pflichten des Auftraggebers
Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen für die Durchführung des Auftrags rechtzeitig an den Make-up Artist übermittelt werden (z. B. Wegbeschreibung, spezielle Wünsche usw.). Für Mängel, die auf ungenaue oder unklare Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Bei Veranstaltungen, die länger als 5 Stunden dauern, ist es angemessen, den Make-up Artist mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen.
3.3 Leistung der Arbeit
Die Make-up Artistin kann bei der Durchführung ihrer Arbeit Hilfspersonen ihrer Wahl einbeziehen. Die erforderlichen Materialien für die Arbeit werden von dem Make-up Artist bereitgestellt.
4. Preise / Zahlungsziel
Das vereinbarte Honorar zwischen den Parteien ist gemäß der getroffenen Vereinbarung zu entrichten. Die Preise richten sich nach den Angaben auf der Webseite oder dem Angebot bzw. werden individuell vereinbart. Rechnungen werden ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, da Stylistique by Svenja - Svenja Hildebrandt nicht Mehrwertssteuerpflichtig ist (gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a des Nicht-Mehrwertsteuergesetzes). Sofern nicht anders vereinbart, wird für Arbeitszeiten vor 5 Uhr und nach 22 Uhr ein Aufschlag von 50% des jeweiligen Stundenvergütungssatzes berechnet.
4.1 Zahlungsziel für Brautservice / Privatkunden
Grundsätzlich ist 50% des vereinbarten Gesamthonorars bis zum vereinbarten Probetermin per Banküberweisung zu begleichen oder unmittelbar vor Ort nach Erbringung der Leistung.
Die restlichen 50% des Gesamthonorars müssen spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Hochzeitstermin per Banküberweisung beglichen werden.
In besonderen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungseingang auszustellen.
4.2 Zahlungsziel für Agenturen / Fotografen / Geschäftskunden
Grundsätzlich gilt, dass das vereinbarte Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden muss. Je nach Art des Auftrags oder dem Datum können auch Anzahlungen vereinbart werden, die im Voraus mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
5. Stornierungsbedingungen / Ausfallentschädigungen
Um eine Auftragsstornierung vorzunehmen, muss der Auftraggeber dies schriftlich an den Make-Up Artist mitteilen, entweder per E-Mail oder Brief. Der Zeitpunkt der Stornierung wird anhand des Empfangsdatums bei dem Make-up Artist Svenja Hildebrandt festgestellt. Im Falle einer Absage oder eines Rücktritts seitens des Auftraggebers fallen bestimmte Gebühren an, die vom Gesamtbetrag der Rechnung an den Make-Up Artist zu entrichten sind.
5.1 Rücktritt durch den Auftraggeber ohne erbrachte Leistung
- ab 6 Monaten vor Styling am Hochzeitstag : 25%
- ab 3 Monaten vor Styling am Hochzeitstag: 50%
- ab 1 Monat vor Styling am Hochzeitstag: 80%
- ab 1 Woche vor Styling am Hochzeitstag 100%
Diese Regelung tritt ab 6 Monaten vor dem Hochzeitstermin in Kraft. In solchen Fällen müssen die Beträge innerhalb von 10 Tagen nach Stornierung gezahlt werden. Wenn bereits ein Probetermin stattgefunden hat und es zu einer Stornierung kommt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung aufgrund der bereits geleisteten Arbeit. Durch die Buchung der Leistungen wird ein bestimmtes Zeitfenster für die Braut reserviert, das dann für andere Kunden nicht mehr verfügbar ist. Leider ist es in den meisten Fällen nicht möglich, dieses Zeitfenster kurzfristig nach einer Absage anderweitig zu vergeben.
5.1.a Probetermin
Falls der Probetermin bereits stattgefunden hat, müssen alle erbrachten Leistungen vollständig bezahlt werden. Sollte die Zahlung noch nicht erfolgt sein, muss sie spätestens zum Zeitpunkt der Absage erfolgen.
5.1b Stornierung Leistung Event Make-Up & sonstiges
Termine müssen 24 Stunden im voraus storniert werden. Ansonsten wird der volle Preis der gebuchten Leistung verrechnet. Als gebuchte Leistungen gelten schriftliche oder mündliche Terminzusagen.
5.1.c Annullation aufgrund Covid 19 - Sonderregelung
Falls der Auftraggeber aufgrund von Covid-19 vom Event zurücktritt, entstehen vorerst nur Kosten für bereits erbrachte Leistungen. Die Annullierung des Events muss jedoch gemäß den Anweisungen des BAG erfolgen.
5.2 Terminveränderungen
Wir prüfen gerne Anfragen zur Änderung von Terminen. Bei Terminveränderungen bis zu zwei Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Änderungspauschale von CHF 50 berechnet. Für kurzfristige Änderungen fallen anteilige Ausfall- oder Stornokosten an.
5.2.a Terminveränderung aufgrund Covid 19 - Sonderregelung
Für Terminveränderungen aufgrund von Covid-19 fallen vorerst keine Kosten an. Der Make up Artist wird jedoch die Terminveränderung prüfen müssen. Die Änderung des Termins muss gemäß den Anweisungen des BAG erfolgen.
5.3 Rücktritt durch den Make-up Artist
Der Make-up Artist kann bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird. In schwerwiegenden Fällen kann der Make-up Artist den Termin jederzeit absagen. Der Make-up Artist wird jedoch sein Bestes tun, um einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Falls kein Ersatz gefunden wird, kann der Auftraggeber entweder eine Rückerstattung abzüglich bereits erbrachter Leistungen beantragen oder einen Ersatztermin mit dem Make-up Artist vereinbaren. Der Make-up Artist übernimmt in diesem Fall keine Haftung für eventuelle Zusatzkosten oder Schäden.
6 Gestalterische Auffassung
Geschäftskunden
Der/die Kunde/in oder eine von ihm/ihr bevollmächtigte Person muss während des Shootings/Drehs anwesend sein und der gestalterischen Vision des Make-up Artists zustimmen. Wenn weder der/die Kunde/in noch eine bevollmächtigte Person während des Shootings/Drehs anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt abgelehnt werden. In einem solchen Fall wird jede weitere Erstellung eines neuen Werkes separat vergütet. Kritik an der Leistung des Make-up Artists muss der/die Kunde/in unverzüglich während der laufenden Produktion äußern und dabei die Mängel genau benennen. Wenn dies nicht geschieht, gilt die erbrachte Leistung als vertragsgemäß erfüllt.
Brautstylings / Eventstylings
Falls es Mängel bei der erbrachten Dienstleistung gibt, sollte dies sofort nach dem entsprechenden Styling von der Braut selbst gemeldet werden. Dadurch erhält der Make-up Artist die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen und sicherzustellen, dass der Kunde zufrieden ist. Spätere Beanstandungen und Rückforderungen des Honorars sind nicht gültig.
7. Haftung des Make-up Artisten
Der Make-up Artist übernimmt nur Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, einschließlich Mängelhaftung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Helfer. Der Auftraggeber wird gebeten, eventuelle Beanstandungen sofort vor Ort anzubringen. Nach Abschluss der Dienstleistung können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Alle Pinsel und Make-up-Produkte werden hygienisch gereinigt und es werden professionelle Produkte verwendet, die bisher keine Probleme verursacht haben. Der Make-up Artist übernimmt keine Haftung für Unverträglichkeiten. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich und sollte vor der Buchung eventuelle Unverträglichkeiten in Bezug auf bestimmte Inhaltsstoffe schriftlich oder mündlich mitteilen. Garantieansprüche gegenüber dem Make-up Artist sind ausgeschlossen. Der Make up-Artist kann nicht haftbar gemacht werden, falls er aufgrund von höherer Gewalt wie Unfall, Wetter oder ernsthafter Krankheit nicht zum Termin erscheinen kann.
8. Referenzen
Die Visagistin ist berechtigt, in verschiedenen Situationen wie Veröffentlichungen, Ausstellungen oder Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und die von ihr geleistete Arbeit hinzuweisen.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen/angegebenen Daten sofern diese nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden genutzt und verarbeitet werden. Die Daten werden intern gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Es kann jedoch vorkommen, dass Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
10. Angebote
Angebote und Kostenvoranschläge, die vom Make -up Artist erstellt werden, bleiben für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Der Auftraggeber bestätigt die Auftragserteilung schriftlich durch eine Auftragsbestätigung.
11. Freizeichnung
Jegliche Haftungen für Personen- und Sachschäden werden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer der obigen Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Make-up Artist ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur. Svenja Hildebrandt ist jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
14. Verschiedenes
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Make-up Artist ist berechtigt die AGB‘s sowie veröffentlichte Preise jederzeit zu ändern.
Winterthur, 20.09.2023
Stylistique by Svenja
Svenja Hildebrandt
Hettlingenstrasse 15
8412 Riet (Neftenbach)
+41 79 460 63 80
